EX-Zonen

Betreiber von Anlagen mit Explosionsrisiko sind gemäß der BetrSichV für einen sicheren Betrieb verantwortlich und müssen gemäß der Zonenbeurteilung aus der GefStoffV EX-Bereiche festlegen und entsprechend agieren. Solche Anwendungen sind all jene, in denen explosionsgefährdete Stoffe gehandhabt oder gelagert werden. 

Definition von EX-Bereichen

Bei EX-Bereichen, beziehungsweise EX-Zonen handelt es sich um sämtliche Areale, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre aufkommen kann. Dabei handelt es sich um Bereiche, in denen Stoffe oder Flüssigkeiten produziert, verarbeitet oder transportiert werden, die die Gefahr bergen, eine Explosion auszulösen. 
Jene Bereiche müssen gekennzeichnet werden. Außerdem gilt es in diesen Bereichen Zündquellen zu vermeiden und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, die ein Explosionsrisiko und deren Konsequenzen zu vermeiden. Die Risiken und Maßnahmen werden in einem Explosionsschutzdokument festgehalten. Auch sämtliche Änderungen, beispielsweise ein Austausch der EX-Leuchten, müssen darin dokumentiert werden.

Die unterschiedlichen EX-Zonen im Detail

Die EX-Zonen werden im ersten Schritt anhand der Art der Explosionsfähigkeit unterschieden. Bereiche, in denen brennbare oder entzündbare Gase, Nebel oder Stäube auftreten werden anders beurteilt als Bereiche, die durch brennbare Stäube explosionsgefährdet sind.
Außerdem spielen die Häufigkeit und Dauer des Auftretens der Explosionsgefahr eine Rolle.
Daraus ergeben sich folgende Zonen: 

EX-Zonen Tabelle

Brennbare StoffeZoneneinteilung des explosionsfähigen BereichsWahrscheinlichkeit
Gase & DämpfeZone 0ständig, langzeitig oder häufig
Zone 1gelegentlich
Zone 2selten oder kurzzeitig
StäubeZone 20ständig, langzeitig oder häufig
Zone 21gelegentlich
Zone 22selten oder kurzzeitig

Häufig, gelegentlich und kurzzeitig

Die Begrifflichkeiten werden nicht näher definiert, sodass es häufig zu Fragen bei der Bewertung kommt. Grundlegend lässt sich sagen, dass eine explosionsfähige Atmosphäre häufig vorhanden ist, wenn die Gefahr zeitlich gesehen überwiegen (> 50%) besteht. Gelegentlich meint, dass die Gefahr in unregelmäßigen Abständen und etwa 1-10% der Betriebszeit aufkommt. Kurzfristige Explosionsgefahr besteht, wenn eine explosionsfähige Atmosphäre eher störungsbedingt und <1% auftritt.

Info: EX-Bereiche müssen immer gekennzeichnet sein.