Anwendungen

In vielen Betrieben müssen aufgrund von Gas- oder Staubaufkommen explosionsgeschützte Betriebsmittel eingesetzt werden. Dazu gehören auch EX-Leuchten, denn elektrische Geräte können durch Funken oder heiße Oberflächen in Kontakt mit brennbaren Stoffen Brände oder verheerende Explosionen auslösen. Explosionsgeschützte Leuchten dienen also dem Schutz von Anlagen und Mitarbeitern.

Dabei ist jeder Betrieb selbst dafür verantwortlich, ein Explosionsschutzdokument für seine Arbeitsstätte erstellen zu lassen, in dem die Arbeitsbereiche je nach Grad der Explosionsgefahr in Zonen eingeteilt wird und entsprechende Maßnahmen festgelegt werden. Doch oft sind sich Unternehmer ihrer Verantwortung gar nicht bewusst und unterschätzen die Gefahr, die von Gasen, Dämpfen und Stäuben in Verbindung mit der Nutzung elektronischer Geräte einher geht. Das betrifft vornehmlich Staubexplosionen. Fast jeder feste Stoff ist zur Staubbildung fähig und 80% aller Stäube sind brennbar. Häufig wissen Verantwortliche schlichtweg nicht, dass in ihren Betrieben mit Staub gearbeitet wird.

Eine individuelle Beurteilung eines Experten ist unabdingbar, um die Explosionsgefahr im eigenen Betrieb normgerecht und effektiv zu minimieren.

Gefährdete Betriebe:

  • Produktions-, Verpackungs- und Abfüllanlagen
  • Silos
  • Fördereinrichtungen
  • Mühlenbetriebe und deren Lager
  • Landwirtschaftliche Betriebe wie Getreidelager
  • Papierindustrie
  • Holzverarbeitende Industrie
  • Kunststoffverarbeitende Industrie
  • Metallverarbeitende Industrie
  • Chemische Industrie (besonders pharmazeutische und Farbenindustrie)
  • Abfallwirtschaft
  • Tankstellen
  • Backbetriebe

Hinweis: Die Beurteilung der Explosionsgefahr ist höchst individuell und von mehreren Faktoren abhängig. Eine Gefährdungsbeurteilung im Rahmen eines Explosionsschutzdokuments gibt Aufschluss über Risiken und geeignete Maßnahmen.